Arbeitnehmerüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.
Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die überlassene Mitarbeiter:innen sammeln können. Durch unser großes Netzwerk in die Unternehmenswelt, können Sie Bereiche und Unternehmen kennenlernen, die ihnen bisher unbekannt waren. Diese Kontakte können Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.
Überlassene Mitarbeiter:innen sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie alle Arbeitnehmer:innen. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass überlassene Mitarbeiter:innen den gleichen Lohnanspruch wie die Stammbelegschaft des Unternehmens haben.
Überlassene Mitarbeiter:innen werden auf Grundlage von branchenabhängigen Kollektivverträgen bezahlt.
Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitskräfteüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitskräfteüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur AKÜ
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