Bewerbung
Telefoninterview
Vorstellungsgespräch
Ihr neuer Job

Sprungbrett

Arbeitnehmerüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.

Berufserfahrung

Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die überlassene Mitarbeiter:innen sammeln können. Durch unser großes Netzwerk in die Unternehmenswelt, können Sie Bereiche und Unternehmen kennenlernen, die ihnen bisher unbekannt waren. Diese Kontakte können Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.

Sicherheit

Überlassene Mitarbeiter:innen sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie alle Arbeitnehmer:innen. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.

Gehalt

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass überlassene Mitarbeiter:innen den gleichen Lohnanspruch wie die Stammbelegschaft des Unternehmens haben.

Kollektivvertrag

Überlassene Mitarbeiter:innen werden auf Grundlage von branchenabhängigen Kollektivverträgen bezahlt.

Einfachheit

Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitskräfteüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitskräfteüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.

Sie suchen einen neuen Job in Arbeitskräfteüberlassung?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur AKÜ

Bei der Arbeitskräfteüberlassung schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister ab. Der Personaldienstleister „leiht“ Sie an ein Kundenunternehmen aus, bei dem Sie Ihre Arbeit tatsächlich verrichten.
Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist der Personaldienstleister. Der Einsatzort und die Arbeitsanweisungen kommen jedoch vom Kundenunternehmen.
Manche Verträge sind befristet für einen konkreten Einsatz (z.B. als Karenzvertretung), typischerweise werden Sie aber dauerhaft an ein Unternehmen überlassen. Einen Nachteil haben Sie dadurch nicht.
Bei der Arbeitskräfteüberlassung gilt der Grundsatz der Entgeltgleichstellung (laut AÜG). Überlassene Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf jenes kollektivvertraglich oder gesetzlich festgelegte Entgelt, das Arbeitnehmer:innen des Stammpersonals im Beschäftigerbetrieb für die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit zusteht.
Der Personalvermittler zahlt Ihr Gehalt und führt Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge ab.
Ja, Übernahmen kommen häufig vor. Manchmal gibt es eine vertraglich geregelte Übernahmevereinbarung.
Der Unterschied ist, dass man bei Arbeitskräfteüberlassung beim Personaldienstleister angestellt ist. Bei der Personalvermittlung wird man dagegen vom Personaldienstleister an ein Kundenunternehmen vermittelt und ist dort fest angestellt.
Standorte

Mit rund 100 Niederlassungen in Deutschland und Österreich ist die DIS AG immer in Ihrer Nähe.

Zu den Standorten in Österreich