Haben Sie Fragen? Antworten rund um das Arbeiten bei der DIS AG

Es bedeutet, dass Sie fest bei der DIS AG angestellt sind und somit auch alle rechtlichen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis haben. Das umfasst u.a. ein festes Einkommen nach Kollektivvertrag, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


Sie sind aber nicht bei der DIS AG tätig, sondern arbeiten bei unseren Kundenunternehmen. Das bedeutet, die DIS AG ist Ihr Arbeitgeber, weshalb Sie Ihren Dienstvertrag und Ihr Gehalt von uns erhalten. Sie sind allerdings als Arbeitskraft bei einem unserer Kunden beschäftigt.

Bei der Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung schlagen wir Sie passenden Unternehmen vor und unterstützen Sie, eine neue Stelle in einem Unternehmen zu bekommen. Dabei agiert die DIS AG nur als Vermittler, den Dienstvertrag schließen Sie mit dem Unternehmen. Die Direktvermittlung ist für Sie unkompliziert und völlig kostenfrei.

In der Arbeitskräfteüberlassung ist die DIS AG Ihr Arbeitgeber, Sie sind also in unserem Auftrag bei unseren Kundenunternehmen aktiv. Auch bei dieser Anstellungsform können Sie langfristig bei einem unserer Kunden tätig sein. Es ist auch möglich, dass Sie in der Arbeitskräfteüberlassung starten, nach einiger Zeit aber vom Kundenunternehmen “übernommen” werden. Die Arbeitskräfteüberlassung ist also auch dann für Sie geeignet, wenn Sie eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber suchen.

Für eine Bewerbung bei uns sind Ihre Kontaktdaten am wichtigsten, damit wir Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen und das weitere Vorgehen besprechen können. Ihr Lebenslauf, den Sie auch hochladen müssen, gibt uns einen ersten Einblick in ihr Profil.
In der konkreten Online-Stellenbeschreibung findet sich in der Regel auch eine Kontaktperson, die Sie bei Fragen zur Stelle oder zur Bewerbung kontaktieren können. Ansonsten entnehmen Sie die Kontaktdaten der Niederlassung in Ihrer Nähe der Standortliste auf dieser Website.
Sie können sich auch auf die Stelle bewerben, wenn sie nicht zu 100% passt. Gemeinsam können wir Ihre Ziele und Fähigkeiten besprechen und schauen, ob wir vielleicht eine passendere Stelle für Sie haben. Sie können sich natürlich auch jederzeit initiativ bewerben.

Antworten zum Thema AKÜ

Sie haben alle gesetzlichen Ansprüche, darunter zählen auch Urlaub (mindestens 25 Tage bei einer 5-Tage-Woche) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Angestellt sind Sie fest bei der DIS AG. Das bedeutet, Sie schließen Ihren Dienstvertrag mit uns und erhalten auch von uns Ihr Gehalt.

Antworten zum Thema Personalvermittlung

Angestellt sind Sie beim Unternehmen, an das wir Sie vermitteln. Das bedeutet, Sie schließen den Dienstvertrag mit dem Kundenunternehmen und arbeiten im Anschluss an die Personalvermittlung auch ausschließlich bei diesem Unternehmen.
Den Unterschied macht der Personaldienstleister, also wir als DIS AG. Wir agieren als Vermittler zwischen Bewerber:in und Kundenunternehmen und beraten beide hinsichtlich Anforderungen und Wünschen.
Durch die Personalvermittlung haben Sie Zugang zu Stellenangeboten, die exklusiv nur bei uns ausgeschrieben werden, denn manche Schlüsselpositionen werden nicht offen nach außen kommuniziert. Außerdem stehen wir Ihnen nicht nur als Vermittlerin, sondern auch als Beraterin zur Seite. Dadurch erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit uns Ihre Fähigkeiten herauszuarbeiten und hinsichtlich Weiterbildung und Karriere beraten zu werden.
Die Provision an uns zahlt das Kundenunternehmen, das uns beauftragt hat. Für Sie als Bewerber:in entstehen keine Kosten.