Haben Sie Fragen? Antworten rund um das Arbeiten bei der DIS AG
Es bedeutet, dass Sie fest bei der DIS AG angestellt sind und somit auch alle rechtlichen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis haben. Das umfasst u.a. ein festes Einkommen nach Kollektivvertrag, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Sie sind aber nicht bei der DIS AG tätig, sondern arbeiten bei unseren Kundenunternehmen. Das bedeutet, die DIS AG ist Ihr Arbeitgeber, weshalb Sie Ihren Dienstvertrag und Ihr Gehalt von uns erhalten. Sie sind allerdings als Arbeitskraft bei einem unserer Kunden beschäftigt.
Bei der Arbeitsvermittlung bzw. Personalvermittlung schlagen wir Sie passenden Unternehmen vor und unterstützen Sie, eine neue Stelle in einem Unternehmen zu bekommen. Dabei agiert die DIS AG nur als Vermittler, den Dienstvertrag schließen Sie mit dem Unternehmen. Die Direktvermittlung ist für Sie unkompliziert und völlig kostenfrei.
In der Arbeitskräfteüberlassung ist die DIS AG Ihr Arbeitgeber, Sie sind also in unserem Auftrag bei unseren Kundenunternehmen aktiv. Auch bei dieser Anstellungsform können Sie langfristig bei einem unserer Kunden tätig sein. Es ist auch möglich, dass Sie in der Arbeitskräfteüberlassung starten, nach einiger Zeit aber vom Kundenunternehmen “übernommen” werden. Die Arbeitskräfteüberlassung ist also auch dann für Sie geeignet, wenn Sie eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber suchen.