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Sprungbrett

Arbeitnehmerüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.

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Berufserfahrung

Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die Leiharbeitnehmer:innen sammeln können. Sie werden bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt, erweitern ihre Kenntnisse und knüpfen wertvolle Kontakte. Diese Kontakte können sogar Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.

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Sicherheit

Leiharbeitnehmer:innen sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer:innen. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.

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Gehalt

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass Leiharbeitnehmer:innen nach neun Monaten, die sie für ein Unternehmen gearbeitet haben, den gleichen Lohnanspruch wie die Angestellten des Unternehmens haben.

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BAP/DGB Tarifvertrag

Leiharbeitnehmer:innen werden auf Grundlage von BAP/DGB Tarifverträgen bezahlt.

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Einfachheit

Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitnehmerüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.

Flexibilität

Als Leiharbeitnehmer:in sollten Sie flexibel sein, denn Sie wechseln regelmäßig das Kundenunternehmen. Sehen Sie diese Herausforderung aber als Vorteil, schließlich sammeln Sie so die unterschiedlichsten Erfahrungen und können diese als Sprungbrett für Ihre Karriere nutzen.

Seriösität

Leider gibt es immer auch schwarze Schafe unter Personaldienstleistern oder Kundenunternehmen. Achten Sie daher in jedem Fall auf Ihr Bauchgefühl, bevor Sie einen Einsatz beginnen. Zudem müssen Sie natürlich Ihrem Personaldienstleister vertrauen. Unser Interesse ist es in jedem Fall, dass Sie zufrieden mit uns und Ihren Tätigkeiten sind.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerüberlassung

Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister ab. Der Personaldienstleister „leiht“ Sie für einen bestimmten Zeitraum an ein Kundenunternehmen aus, bei dem Sie Ihre Arbeit tatsächlich verrichten.
Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist der Personaldienstleister. Der Einsatzort und die Arbeitsanweisungen kommen jedoch vom Kundenunternehmen.
Einsätze können von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten dauern. Manche Verträge sind befristet für einen konkreten Einsatz, andere mit längeren Rahmenvereinbarungen.
Equal Pay ist im AÜG festgehalten und besagt, dass Zeitarbeiter:innen nach spätestens 9 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit bei einem Kunden dasselbe Gehalt wie die Festangestellten des Kunden erhalten müssen.
Der Personalvermittler zahlt Ihr Gehalt und führt Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge ab.
Höchstüberlassungsdauer ist ebenfalls im AÜG festgesetzt. Es bedeutet, dass Sie nach spätestens 18 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit bei demselben Unternehmen das Kundenunternehmen wechseln müssen. Darum muss man sich aber nicht selbst kümmern, das übernimmt der Personaldienstleister.
Ja, Übernahmen kommen häufig vor. Manchmal gibt es eine vertraglich geregelte Übernahmevereinbarung oder eine Überlassungshöchstdauer.
Der Unterschied ist, dass man bei Arbeitnehmerüberlassung beim Personaldienstleister angestellt ist. Bei der Personalvermittlung wirst man dagegen vom Personaldienstleister fest an ein Kundenunternehmen vermittelt und ist dort fest angestellt.
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