Arbeitnehmerüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.
Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die Leiharbeitnehmer:innen sammeln können. Sie werden bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt, erweitern ihre Kenntnisse und knüpfen wertvolle Kontakte. Diese Kontakte können sogar Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.
Leiharbeitnehmer:innen sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer:innen. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass Leiharbeitnehmer:innen nach neun Monaten, die sie für ein Unternehmen gearbeitet haben, den gleichen Lohnanspruch wie die Angestellten des Unternehmens haben.
Leiharbeitnehmer:innen werden auf Grundlage von BAP/DGB Tarifverträgen bezahlt.
Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitnehmerüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitnehmerüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.
Als Leiharbeitnehmer:in sollten Sie flexibel sein, denn Sie wechseln regelmäßig das Kundenunternehmen. Sehen Sie diese Herausforderung aber als Vorteil, schließlich sammeln Sie so die unterschiedlichsten Erfahrungen und können diese als Sprungbrett für Ihre Karriere nutzen.
Leider gibt es immer auch schwarze Schafe unter Personaldienstleistern oder Kundenunternehmen. Achten Sie daher in jedem Fall auf Ihr Bauchgefühl, bevor Sie einen Einsatz beginnen. Zudem müssen Sie natürlich Ihrem Personaldienstleister vertrauen. Unser Interesse ist es in jedem Fall, dass Sie zufrieden mit uns und Ihren Tätigkeiten sind.




