Gesetzliche Änderungen nach Branche 2017 / 2018
Klicken Sie auf eine Branche, um mehr Details zu sehen.Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV Chemie) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeiter:innen nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag in der EG 1-2 von 50 % und in der EG 3-5 von 35 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten ein Zuschlag in der EG 1-2 von 67 %, in der EG 3-5 von 45 % und in der EG 6-9 von 24 % gezahlt werden muss.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 werden nicht berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.07.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV Druck) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeiter:innen nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) in der EG 1-5 mit einem Zuschlag von 45 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten in der EG 1-5 ein Zuschlag von 50 % gezahlt werden muss.
- Für die EG 6-9 wurde kein Branchenzuschlag verhandelt, daher gilt hier das gesetzliche Equal Pay nach 9 Monaten.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 wurden berücksichtigt.
- Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.01.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV HK) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeitende nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) in den EG 1-9 mit einem Zuschlag von 31 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten in den EG 1-9 ein Zuschlag von 44 % gezahlt werden muss.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 wurden berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.01.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
EqualPay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV KS) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeitende nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag in der EG 1-2 von 20 %, in der EG 3-4 von 11 % und in der EG 5 von 10 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten über Tage ein Zuschlag in der EG 1-2 von 26 %, in der EG 3-5 von 31 % und in der EG 6-9 von 27 % und unter Tage in der EG 1-2 von 33 %, in der EG 3-5 von 36 % und in der EG 6-9 von 30 % gezahlt werden muss.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 werden nicht berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.07.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV Kautschuk) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeitende nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag in der EG 1-2 und EG 4-6 von 16 % und in der EG 3 von 10 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten ein Zuschlag in der EG 1-2 von 22 %, in der EG 3 von 15 %, in der EG 4-6 von 20 %, in der EG 7 von 18 % und in der EG 8-9 von 20 % gezahlt werden muss.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 werden nicht berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.07.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

Höchstüberlassungsdauer:
Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:

Höchstüberlassungsdauer:
Für tarifgebundene Kundenunternehmen gilt:
Besteht eine Betriebsvereinbarung und
Besteht keine Betriebsvereinbarung
Für nicht-tarifungebundene Kundenunternehmen gilt:
Equal Pay:

Höchstüberlassungsdauer:
Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:

Höchstüberlassungsdauer:
Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:

Höchstüberlassungsdauer:
Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
Für Kundenunternehmen gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Ausnahme: Abschluss eines Tarifvertrages mit abweichender Höchstüberlassungsdauer.
Equal Pay:
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV TB) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
- Bisher erreichten Projektmitarbeitende nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) mit einem Zuschlag von 25 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten ein Zuschlag von 27 % gezahlt werden muss.
- Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
- Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
- Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 wurden berücksichtigt. Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.01.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.

