• Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag in der Zeitarbeit (BZ TV Druck) erlaubt es dem Kundenbetrieb nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten, zwischen der neuen gesetzlichen Equal Pay-Regelung und einer neu definierten 6. Branchenzuschlagsstufe zu wählen.
• Bisher erreichten Projektmitarbeiter:innen nach neun Monaten die höchste Zuschlagsstufe (5. Stufe) in der EG 1-5 mit einem Zuschlag von 45 %. Die 6. Branchenzuschlagsstufe sieht nun vor, dass ab einer Einsatzzeit von mehr als 15 Monaten in der EG 1-5 ein Zuschlag von 50 % gezahlt werden muss.
• Für die EG 6-9 wurde kein Branchenzuschlag verhandelt, daher gilt hier das gesetzliche Equal Pay nach 9 Monaten.
• Bis zur 5. Stufe ist eine Deckelung bei 90 % des Vergleichsentgeltes zulässig. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass kein Zuschlag gezahlt wird (Mindestzuschlag 1,5 %).
• Nach Ablauf von 15 Monaten kann zwischen der 6. Branchenzuschlagsstufe und dem gesetzlichen Equal Pay gewählt werden.
• Einsatzzeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.04.2017 wurden berücksichtigt.
• Der Anspruch besteht für alle Entgeltgruppen erstmalig ab dem 01.01.2018, sofern eine Einsatzdauer von 15 Monaten erreicht ist.
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