Digitale Unterschrift auf dem Arbeitnehmer­überlassungs­vertrag

DIS AG – bei uns trifft Innovation auf Effizienz und die Zukunft der Vertragsunterzeichnung beginnt.


 

 

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)


Der Kundenvertrag in der Zeitarbeit, ein sogenannter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) kann rechtswirksam nur in Schriftform oder mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) gezeichnet werden. Um ab 2024 noch flexibler, ressourcenschonender und effektiver zu arbeiten, setzen wir künftig ausschließlich auf die QES zum Zeichnen. Für eine problemlose Integration haben wir uns intern für die Lösung MOXIS von XiTrust entschieden.

Frau unterschreibt digital.

 

Vorteile für unsere Kund:innen und die Umwelt

 

Icon Compliance

Compliant


Die qualifizierte elektronische Signatur ist genauso compliant wie herkömmliche Unterschriften auf Papierdokumenten. Verträge werden schneller und effizienter abgewickelt.


Digitale Unterschriften vereinfachen Arbeitsabläufe erheblich. Die Archivierung von Dokumenten erfolgt schnell und problemlos, was Zeit spart und Raum für wichtigere Aufgaben schafft.

Icon Welt

Klimafreundlich


Digitale Signaturen tragen zum Klimaschutz bei, indem sie Papier- und Transportressourcen reduzieren. Dies bedeutet weniger Bäume werden gefällt und weniger Emissionen entstehen.

 

Und außerdem ist der gesamte Prozess datenschutzkonform und von unserer Konzerndatenschutzbeauftragten Farsana Fedai vollumfänglich geprüft.

Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Datenschutz Siegel

 

Wie komme ich zu meiner elektronischen Signatur?

Funktionsweise Digitale Signatur

Sollten Sie bereits eine andere Lösung für Ihre digitalen Unterschriften nutzen, geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Warum die DIS AG die digitale Unterschrift verwendet

 

Wir setzen auf Effizienz


Digitale Unterschriften beschleunigen den Vertragsabschluss und sparen Zeit.

Umweltschutz ist uns wichtig


Mit weniger Papier und Emissionen leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz.

Kundenzufriedenheit


Wir wollen unseren Kund:innen moderne und bequeme Lösungen bieten.

 

 

Wichtige Fragen und Antworten zur elektronischen Signatur (QES)



Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann zur digitalen Unterzeichnung von Vertragsdokumenten, wie z.B. dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, verwendet werden. Um Verträge qualifiziert digital unterzeichnen zu können, benötigt der Unterzeichner eine digitale Identität, die Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit ist (eIDAS-Verordnung).


Ja, die QES ist rechtswirksam! Moxis ist konform mit der DSGVO und ist entsprechend ISO zertifiziert. Die von uns verwendeten Vertrauensdienstanbieter D-Trust und A-Trust sind zulässig laut eIDAS-Verordnung und werden regelmäßig geprüft und akkreditiert.


Der xIDENTITY-Dienst ermöglicht eine schnelle und einfache Erstellung der digitalen Signatur. Das Ident-Verfahren besteht aus drei Schritten und erfolgt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung:


A-Trust:
1. Online-Registrierung:
2. Videoanruf zur Verifizierung der Person anhand eines Ausweisdokuments:
3. Erhalt eines Verifizierungscodes.:
Der gesamte Vorgang dauert ca. 10 Minuten.

D-Trust:
1. Online-Registrierung:
2. Self-Ident-Verfahren mit der App der Bundesdruckerei und dem Personalausweis:


Die personenbezogenen Daten werden in einem zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrum des RaiffeisenRechenzentrum gespeichert und verlassen den Europäischen Wirtschaftsraum nicht. Alle personenbezogenen Daten, einschließlich Ausweisdokumente und Videos, werden doppelt verschlüsselt.


Die Kosten variieren je nach Produkt pro Jahr.

QuickSign:

Für die Nutzung von QuickSign fallen keine Lizenzkosten an. Wir übernehmen die Kosten für die Erstellung Ihrer digitalen Identität (5 Jahre gültig).

MOXIS:

Für die Nutzung von Moxis fällt eine jährliche Lizenzgebühr an. Darin enthalten sind:
• Nutzung der digitalen Unterschriftenmappe "Moxis"
• Einrichtung einer digitalen Identität (Gültigkeitsdauer 5 Jahre) über das Video-Ident-Verfahren
• 100 Transaktionen pro Jahr pro User inklusive

Hierzu beraten wir Sie gerne!


Nach einer Übergangsphase, in der wir Ihnen selbstverständlich ausreichend Zeit für die Umstellung einräumen, wird ab Mitte 2024 für Verträge, die auf Wunsch weiterhin in Papierform erstellt und unterzeichnet werden, eine Paperfee in Höhe von 100,- € erhoben.


Folgende Vertrauensdiensteanbieter sind mit Moxis und Quicksign kompatibel:

• Sign-me / D-Trust / Bundesdruckerei
• A-Trust
• Swisscom

Besteht bereits eine Identität bei einem dieser Anbieter, können Verträge mit Moxis und Quicksign gezeichnet werden.

 

1.

Einrichtung der digitalen Identität (XiDentity*)

2.

Einrichtung der digitalen Unterschriftenmappe (Moxis**) oder Nutzung von Quicksign***

3.

Upload & Unterzeichnung AÜV durch die DIS AG

4.

Automatische Mitteilung an Kund:innen

5.

Unterzeichnung AÜV mittels eSignature durch Kund:innen

6.

Automatische Mitteilung an die DIS AG

 

* Gültigkeit der Identität: 5 Jahre

** Gültigkeit der digitalen Unterschriftenmappe: über die Dauer der Geschäftsbeziehung

*** (Keine Lizenkosten, weniger Funktionsumfang)

 

 

Das sagen unsere Expert:innen zur digitalen Unterschrift:

 

"Das digitale Signieren von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen ermöglicht es uns rechtssicher, professionell und ressourcenschonend zu arbeiten. Werte, die uns als DIS AG schon immer begleitet und angetrieben haben."

Marcus Haase, Vorstand DIS AG

  Marcus Haase

 

  Thorsten Winter

"Wir bewegen uns in einem sehr schnellen Business, indem es auch vorkommen kann, dass wir nur einen Tag Vorlauf haben zwischen Kundenanfrage und Start der Mitarbeitenden. Da müssen wir besonders schnell sein, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Die Einführung eines eSigning-Prozesses kam für uns daher wie gerufen. Nun werden die Verträge ganz einfach mit dem Mobilgerät unterschrieben."

Torsten Winter, Area Manager DIS AG

 

 

Sie haben weitere Fragen zur qualifizierten elektronischen Signatur?

 

Wir beantworten Ihre Fragen gerne – kontaktieren Sie uns einfach per Formular.

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