Arbeitnehmerüberlassung
Mitarbeiter:innen, die durch die Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen arbeiten, sind fest bei der DIS AG angestellt. Das bedeutet, der Lohn wird von uns gezahlt, nicht von Ihnen. Mit Ihnen als Unternehmen schließen wir einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, den Arbeitsvertrag dagegen schließen wir mit dem/der Mitarbeiter:in.