cd1d8be232fcc
Gehen Sie zurück zur Hauptseite
  • SEIT 20 JAHREN EIN GREAT PLACE TO WORK® ❯
  • Für Mitarbeiter:innen
  • Standorte
  • Login
  • Blog
  • Newsletter
logo
DIS AG Logo weiß
  • Für Bewerber:innen
    • Ihre Vorteile
    • Für Absolvent:innen
    • Für Quer­einsteiger:innen
    • Arbeitnehmer­überlassung
    • Personal­vermittlung
    • Weiterbildungen
  • Für Unternehmen
    • Spezialisierungen
    • Personal anfragen
    • Services
    • Arbeitnehmer­überlassung
    • Personal­vermittlung
    • Weiterbildungen
  • Interne Karriere
  • Über uns
    • Spezialisierungen
    • DIS AG Österreich
    • Great Place to Work
    • Engagement
  • Kontakt
    • Für Unternehmen
    • Für Bewerber:innen
  • Jobsuche
Gespeicherte Stellen
Sie können sich alle gespeicherten Stellangebote anschauen: HIER
Sie haben die maximale Anzahl an speicherbaren Stellenangeboten erreicht. Um neue Stellenangebote zu speichern, entfernen Sie bitte vorher ein bereits gespeichertes Angebot.
Diese Seite teilen auf
Zurück

Richtig kündigen: fünf Tipps für einen leichteren Übergang

Gepostet am 05.07.2021
Richtig kündigen: fünf Tipps für einen leichteren Übergang

Sie wollen sich beruflich neu orientieren, haben ein attraktiveres Stellenangebot erhalten, wechseln Ihren Wohnsitz oder planen eine Weltreise – was auch immer der Grund für Ihren Ausstieg aus dem alten Job sein mag, die Kündigung und der Abschied sollten professionell und selbstsicher gehandhabt werden. Wir geben 5 Tipps, die Ihnen beim Jobwechsel helfen.

1. Tipp: Treffen Sie Ihre Entscheidung erst nach gründlicher Überlegung und vertreten Sie sie dann selbstbewusst.

Wollen Sie wirklich kündigen? Denken Sie gründlich über diese Entscheidung nach. Eine Pro-und-Kontra-Liste hilft, Vor- und Nachteile deutlich aufzuzeigen. Kündigen Sie nicht spontan aus allgemeiner Unzufriedenheit heraus, sondern überlegen Sie sich zunächst, ob es Dinge gibt, die zur Verbesserung Ihrer Situation beitragen können. Etwa ein klärendes Gespräch mit Ihrem Chef oder vielleicht eine Verschiebung der Aufgaben oder Verantwortlichkeiten. Auch über Arbeitsbedingungen, wie etwa die Möglichkeit von Home-Office oder ein besseres Gehalt, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln. Sollte sich dennoch keine Verbesserung zeigen oder möchten Sie einfach einen Neustart wagen, ist es an der Zeit zu kündigen. Vielleicht wechseln Sie sogar die Branche und fangen als Quereinsteiger in einem neuen Beruf an. Hier gibt es wichtige Infos zum Thema Quereinstieg.

2. Tipp: Achten Sie auf Ihre Kündigungsfrist.

Timing ist alles, vor allem dann, wenn Sie Ihre Stelle kündigen wollen. Kündigungsfristen sind oft vertraglich festgelegt und müssen eingehalten werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich über die Parameter Ihrer Kündigungsfrist im Klaren sind, da diese in jedem Land unterschiedlich definiert werden.

  • Deutschland: Wenn der Vertrag nichts anderes vorsieht, kann ein Arbeitnehmer zum 15. oder zum letzten Tag des Monats mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Für Leiharbeiter sowie Unternehmen mit maximal 20 Mitarbeitern können kürzere Kündigungsfristen gelten.

    • Während der Probezeit: Sie haben eine neue Stelle angetreten und merken schnell, die Stelle passt nicht zu Ihnen? Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl von Ihnen als auch vom Arbeitgeber jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Grund gekündigt werden. Allgemein darf die vereinbarte Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern.

  • Österreich: Im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses können Sie als Angestellter grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Allerdings ändert sich dies je nach Angestelltengesetz (AngG). Die Kündigungsfrist kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Für Führungskräfte ist es nicht ungewöhnlich, eine Kündigungsfrist von drei oder sechs Monaten einhalten zu müssen. Achtung: Als Arbeiter beträgt die Kündigungsfrist in der Regel nur vierzehn Tage.

    • Während der Probezeit: Die Länge Ihrer Probezeit wird mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart: Für Mitarbeiter max. einen Monat, bei Lehrlingen bis zu drei Monaten und Sie dürfen jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen.

  • Schweiz: Sofern nicht anders vereinbart oder in Ihrem Vertrag angegeben, beträgt Ihre Kündigungsfrist während des ersten Berufsjahres einen Monat. Vom zweiten bis zum neunten Berufsjahr müssen Sie eine zweimonatige und ab dem zehnten Jahr eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Man kann jeweils zum Monatsende kündigen, falls vertraglich nichts anderes im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart ist.

    • Während der Probezeit: Die Probezeit dauert gestaffelt bis zu drei Monaten. Die Kündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt sieben Tage.

 

Land Dauer der Kündigungsfrist Länge der Probezeit Kündigung in der Probezeit
Deutschland 4 Wochen 1-6 Monate Es gibt weder eine Kündigungsfrist noch müssen Gründe genannt werden.
Österreich 4 Wochen 1-3 Monate Sie können Ihr Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Schweiz 1-3 Monate 1-3 Monate 7 Tage Kündigungsfrist müssen dem Arbeitgeber gewährt werden
 

Quelle: Das 1×1 der Kündigung: Wie kündige ich richtig? | kununu Blog

3. Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten vor und steuern Sie es.

Obwohl Chefs eine Kündigung aufgrund von persönlicher Entwicklung meistens nachvollziehen können, sind Kündigungsgespräche die unangenehmsten Gespräche in der Karriere. Denn häufig ist der Mitarbeiter unzufrieden mit dem Vorgesetzten, seinen Aufgaben oder seinen Arbeitsbedingungen und nicht selten hat er bereits versucht, diese Dinge zu ändern und ist gescheitert. Mit diesen wenigen Punkten im Hinterkopf gelingt das wichtige Gespräch leichter.

  • Seien Sie sicher und selbstbewusst in Ihrer Entscheidung.

  • Erstellen Sie einen kleinen Spickzettel mit den wichtigsten Punkten, die Sie besprechen wollen und halten Sie sich daran.

  • Seien Sie ehrlich und authentisch, aber kritisieren Sie weder Kollegen noch Vorgesetzte.

  • Bringen Sie keine ungelösten Konflikte zur Sprache. Klärende Gespräche sollten auf einen separaten Termin verschoben werden.

  • Zeigen Sie Ihre Dankbarkeit für die Möglichkeiten, die Sie bisher im Unternehmen hatten.

Der Einstieg in das Gespräch ist oft am schwierigsten. Es ist wichtig, nicht um den heißen Brei herumzureden, sondern direkt auf den Punkt zu kommen. Ein guter Gesprächsstarter zum Beispiel wäre: "Ich arbeitet schon seit einigen Jahren in der Firma und habe viel gelernt, aber jetzt ist es für mich an der Zeit, neue Wege zu gehen und neue Erfahrungen zu sammeln."

4. Tipp: Das Kündigungsschreiben

Mit dem Schreiben Ihres Kündigungsbriefes besiegeln Sie Ihre Entscheidung. Darin sollte stehen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen (Gründe für Ihre Kündigung müssen hier nicht enthalten sein). Außerdem ist es für künftige Arbeitgeber immer wichtig, ein Arbeitszeugnis anzufordern. Das kann Ihnen Bewerbungen erleichtern und Unternehmen sehen, in welchen Bereichen Sie gearbeitet haben und wie Sie sich verhalten haben. Eine Mustervorlage für ein Kündigungsschreiben können Sie hier herunterladen: Musterbrief für die Arbeitnehmer-Kündigung (.docx)
Das sollte in einem Kündigungsschreiben vorhanden sein:

  • Ihr Name und Ihre Adresse als Absender in der Kopfzeile

  • Firmenname und vollständige Adresse Ihres Arbeitgebers

  • Das aktuelle Datum

  • Eine Betreffzeile mit dem Wort "Kündigung"

  • Die Formulierung Ihrer Kündigung

  • Ein Arbeitszeugnis einfordern

  • Unterschrift

Wichtig: Eine E-Mail ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung ist nur mit einem schriftlichen und unterschriebenen Kündigungsschreiben gültig und Ihre Kündigungsfrist beginnt erst, wenn dieses Schreiben eingegangen ist. Wenn Sie sich für eine Kündigung per Post entscheiden, sollten Sie die Postlaufzeit berücksichtigen.
Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Ihre Kündigung per Einschreiben versenden.

5. Tipp: Abschied nehmen von den Kollegen

Ob es eine große Abschiedsparty ist oder ein Mittagessen mit den Lieblingskollegen: sich von allen zu verabschieden sorgt für einen harmonischen Abgang aus dem Unternehmen. Zudem weiß man nie, wann und wo man seinen alten Kollegen wieder begegnet. Die Kontaktpflege führt oft zu einem nachhaltigen Netzwerk für die spätere Jobsuche oder sogar zu lebenslangen Freundschaften außerhalb des Arbeitsplatzes.

Ein neuer Job ist immer ein neuer, aufregender Weg in die Zukunft. Sie können viel lernen, neue Leute kennenlernen und vielleicht mehr Verantwortung übernehmen. Nutzen Sie es als Chance für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung.

Denken Sie bereits über neue Möglichkeiten nach? Ob Quereinsteiger oder beruflicher Neuanfang, Ihre neue Karriere wartet bereits auf Sie!

Jetzt Stelle finden

Durch die DIS AG Niederlassungssuche finden Sie schnell einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe: https://www.dis-ag.com/niederlassungen/.

 

Wir stellen ein!

Vollzeit Jobs  
Teilzeit Jobs  
Jobs in Arbeitnehmerüberlassung  
Jobs für Quereinsteiger  
Sachbearbeitung Jobs  
Logistik & Transport Jobs  
Finanzen Jobs  
Jobs in Festanstellung  

 

Ähnliche Artikel

Ältere Mitarbeiterin gibt ihr Wissen an junge Kolleg:innen weiter.
Fachkräftemangel durch Babyboomer Rente: Was Sie als Unternehmen jetzt tun müssen
Gepostet am 31.03.2025 

Unternehmen spüren den Fachkräftemangel schon heute. Durch die Babyboomer Rente, die uns in den nächsten Jahren erwarten wird, spitzt sich die Lage drastisch zu. Was Sie als Unternehmen jetzt tun können, um Vorkehrungen zu treffen, verraten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Mehr lesen
Industriemitarbeiterin wartet einen Robotikarm.
Automatisierung & Robotik: Welche Zukunft haben Fachkräfte in der Industrie?
Gepostet am 24.03.2025 

Automatisierung und Robotik spielen in der Industrie 4.0 eine immer größere Rolle. Bedeutet das, dass menschliche Fachkräfte überflüssig werden? Oder bleibt qualifiziertes Personal trotz des technologischen Fortschritts unverzichtbar?

Mehr lesen
×
Mann und Frau freuen sich

Mitarbeiter:innen empfehlen

Sie kennen jemanden, der / die zu uns oder unseren Kunden passen könnte? Aktivieren Sie Ihr Netzwerk, empfehlen Sie ihn / sie – und erhalten Sie als Dankeschön eine Erfolgsprämie von bis zu 1.000 €.

Jetzt Prämie sichern
Kürzlich angesehene Stellenangebote
Job ansehen
Navigation
Für Bewerber:innen
Für Unternehmen
Für Mitarbeiter:innen
TimeNet
Jobsuche
Themen
Blog
Great Place to Work
Über uns
Mitarbeiter:innen werben
Weiterbildungen
Newsletter
Leistungen
Arbeitnehmerüberlassung
Personalvermittlung
Initiativbewerbung
FAQ für Bewerber:innen
Bewerber:innen Login
Die DIS AG
Presse
Niederlassungen
Interne Karriere
The Adecco Group
Kontakt

 

DIS-Logo-Footer

Fritz-Vomfelde-Straße 26  |  40547 Düsseldorf  |  Telefon: 0211-530653-0  |  E-Mail: info@dis-ag.com

 Impressum
DIS AG Logo White Impressum • AGB • Datenschutz • Nutzungsbedingungen • Cookie-Richtlinie • Cookie-Einstellungen • Code of conduct • Beschwerdestelle icon-facebook-white icon-youtube-white icon-xing-white icon-linkedin-white icon-kununu-white
© 2025 DIS AG
✕

DIS AG Newsletter

Anmelden

NEWSLETTER