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Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge der IG Metall

Gepostet am 28.07.2025

Die Zeitarbeitsbranche agiert in einem komplexen tariflichen Gefüge. Mit der von der IG Metall zum 30. September 2025 angekündigten Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge zeichnet sich eine neue Phase tariflicher Verhandlungen ab. Diese Entwicklung macht es erforderlich, sich frühzeitig mit möglichen Veränderungen in der Personalplanung und Vergütungsstruktur auseinanderzusetzen.

Business Blog


Hintergrund der Kündigung


Die IG Metall hat sämtliche mit ihr geschlossenen Branchenzuschlagstarifverträge zum 30.09.2025 gekündigt, insbesondere jene für folgende Branchen:

  • Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
  • Holz- und Kunststoffindustrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie

Diese Branchenzuschlagstarifverträge regeln gestaffelte Zuschläge für Zeitarbeitnehmende, die sich mit der Einsatzdauer im Kundenbetrieb erhöhen. Durch die Kündigung verlieren diese Regelungen bei Auslaufen der Verträge ihre Gültigkeit, sofern keine Verlängerung oder neue Tarifvereinbarungen getroffen werden.

Konkrete Forderungen sind aktuell noch nicht bekannt. Die bisherigen Branchenzuschlagstarifverträge sehen vor, je nach Einsatzdauer Zuschläge auf das Entgelt zu zahlen, die stark von der Branche abhängen: So beträgt der Zuschlag in der Metall- und Elektroindustrie bei 15 Monaten Einsatz bis zu 65 Prozent des Stundenentgelts, während er in der Textil- und Bekleidungsindustrie mit maximal 27 Prozent deutlich niedriger ausfällt. Mit Kündigung von Seiten der IG Metall verlieren die o. g. Branchenzuschlagsregelungen nach Ablauf des Vertrags ihre Gültigkeit, sofern keine Einigung auf eine Verlängerung oder neue Tarifverträge zustande kommt.

Bedeutung für die Personaldienstleistungsbranche

Die anstehende Tarifentwicklung stellt die Branche vor verschiedene Herausforderungen, bietet aber auch Chancen:

  • Neuverhandlungen: Aufgrund der Kündigung werden die Tarifparteien neue Gespräche führen, um die zukünftige Ausgestaltung der Zuschlagstarife zu definieren. Dabei sind Anpassungen sowohl bei der Höhe der Zuschläge als auch bei weiteren tariflichen Merkmalen möglich.
  • Übergangsphase mit Unsicherheiten: Bis zu einer neuen tarifvertraglichen Einigung könnte eine Phase der Unsicherheit entstehen, die eine strategische Planung von Personal- und Kostenfragen erschwert.
  • Weitergeltende Entgelttarifverträge: Parallel zu den Branchenzuschlagstarifverträgen bestehen derzeit noch Entgelttarifverträge für die Personaldienstleisterverbände BAP und iGZ, welche die Grundvergütung regeln. Diese wurden ebenfalls gekündigt und werden zeitnah neu verhandelt.
  • Regulatorische Entwicklungen: Gesetzliche Vorgaben, etwa Lohnuntergrenzen in der Arbeitnehmerüberlassung, bauen auf tariflichen Entgeltabschlüssen auf und prägen die Vergütungslandschaft maßgeblich – sie sind Teil der laufenden tariflichen Diskussionen.

Tarifliche Veränderungen: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen und Beschäftigte

Die Kündigung der Branchenzuschlagstarifverträge leitet eine Phase ein, in der neue, moderne Tarifstrukturen ausgehandelt werden können – Strukturen, die den aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht werden.

Bereits vereinbarte deutliche Lohnerhöhungen in der Zeitarbeit (im Oktober 2024 und März 2025) mit insgesamt 7,5 Prozent mehr Entgelt führen dazu, dass der Branchenmindestlohn ab März 2025 bei mindestens 14,53 Euro pro Stunde liegt – deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Dazu kommen gestaffelte Branchenzuschläge sowie angehobene Weihnachts- und Urlaubsgelder, die die Attraktivität und Motivation der Beschäftigten in den Branchen mit Branchenzuschlagstarifverträgen weiter steigern.

Vor diesem Hintergrund bleibt Zeitarbeit ein unverzichtbares Instrument, um Unternehmen bei der flexiblen Anpassung an Marktanforderungen zu unterstützen. Personaldienstleister wie DIS AG nehmen hierbei eine wichtige Rolle ein: Sie beobachten das Markt- und Tarifgeschehen kontinuierlich, informieren proaktiv und bieten passgenaue Lösungen an. Damit lassen sich Personaleinsätze trotz tariflicher Veränderungen planbar und wirtschaftlich gestalten.

Die tariflichen Anpassungen sorgen nicht nur für verlässliche Arbeitsbedingungen der Zeitarbeitnehmer, sondern unterstützen Unternehmen auch dabei, qualifizierte und engagierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden – ein entscheidender Faktor angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels. Insgesamt stärken diese Entwicklungen die Wettbewerbsfähigkeit aller Beteiligten nachhaltig.

Die DIS AG verfolgt die Entwicklungen im tariflichen Umfeld der Zeitarbeit aufmerksam und steht ihren Kund:innen jederzeit mit fundierten Informationen zur Seite, damit Personalplanung auch in turbulenten Zeiten sicher und effizient gelingt.

IG Metall Zeitarbeit Tarifvertrag Branchenzuschlag

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